Gemeinsame Festlegung zur Anwendung der Fina-Regeln bezüglich der Schwimmanzüge ab 2010
aktueller Stand
Kassel (Fachsparte Schwimmen) Gemeinsame Festlegung der Fachsparten Masters und Schwimmen zur Anwendung der Fina-Regeln bezüglich der Schwimmanzüge ab dem 01.01.2010:

Ab dem 01.01.2010 wird für den Bereich des Deutschen Schwimmverbandes (alle Veranstaltungen der Fachsparten Schwimmen * und Masters) folgendes festgelegt:

1. Schwimmanzüge dürfen aus einem oder zwei Teilen bestehen, nur bis zu den Knien reichen und:
- für Männer nicht oberhalb des Bachnabels enden;
- für Frauen weder den Nacken noch die Schultern bedecken.

2. Es darf während des Wettkampfes nur ein Schwimmanzug getragen werden. Es ist nicht erlaubt, zwei oder mehr Schwimmanzüge übereinander zu tragen. Reißverschlüsse oder andere Befestigungssysteme sind nicht erlaubt.

3. Schwimmanzüge dürfen Anstandsregeln nicht verletzen und müssen aus undurchsichtigem, durchlässigem Gewebe beschaffen sein.

4. Weitergehende Vorschriften der FINA, der LEN und/oder anderer Internationaler Organisationen bezüglich der Verwendung bestimmter Schwimmanzüge bleiben vorbehalten.
die aktuelle Liste der von der FINA geprüften zugelassenen Modelle ist zu finden unter:

http://www.fina.org/project/index.php?option=com_content&task=view&id=2768&Itemid=9

* Bei Fina-Events im Freiwasserschwimmen (Open-Water) gilt bis zum 31.05.2010 noch die Anzugsregelung aus dem Jahr 2009.

Kassel, 20. Januar 2010


Ulrike Urbaniak
Vorsitzende der Fachsparte Masters

Tjark Schroeder
Vorsitzender der Fachsparte Schwimmen

(MK)
22.01.2010

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